Regalprüfung

Regalinspektionen nach DIN EN 15635

Vorteile für Mitarbeiter, Lager und Betrieb, Kommissionieren, einstapeln, verpacken und einlagern, vielfältige, tägliche Arbeitsprozesse, bedürfen einer hohen Sicherheit.

Vorschriften

Die Regalbetreiber ist laut dem neuen europäischen Normenentwurf DIN EN 15635, so wie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), für die Sicherheit der Lagereinrichtungen verantwortlich.

Hierzu müssen die Regale mindestens alle 12 Monate einer Inspektion durch fachkundige Personen unterzogen werden. Eventuelle Mängel (spezifiziert in der BGR 234) sind zu protokollieren und umgehend fachmännisch zu beheben.

Prüfungsgrundlagen nach DIN EN 15635

Die Grundlagen für den Ablauf der Inspektion sowie für die Schadensbeurteilung wurden einheitlich festgelegt. Ebenso sind darin die speziell geforderten Fachkenntnisse der Inspekteure genau definiert. Nur nach dieser Norm können die Regalinspekteure als anerkannte und qualifizierte Fachleute Prüfungen durchführen. Gleichzeitig sind die Regalanlagen entsprechend zu kennzeichnen; dies gilt sowohl für die durchgeführte Inspektionen als auch für die schadhaften Teile.

Inspektion

Die Inspektion der Anlage kann bei laufendem Betrieb erfolgen. Die Inspektion wird systematisch anhand eines standardisierten Protokolls durchgeführt.

Die Ergebnisse werden analysiert und protokolliert, evtl. Mängel/Instandsetzungsarbeiten besprochen. Das Protokoll weißt zudem auf den nächsten Inspektionstermin hin. Fordern Sie den geprüften Regalinspekteur zu den jährlich vorgeschriebenen Kontrollen.

Prüfpflichtige Regalanlagen

Als prüfpflichtige Regalanlagen gelten alle statischen oder elektrisch angetriebene Regalanlagen.

– Fachbodenregale
– Palettenregale
– Kragarmregale
– Einfahrregale
– Durchlaufregale
– Mehrgeschossanlagen

Mehr Sicherheit durch jährliche Inspektion.